Neuigkeiten und Bewährtes auf einen Blick!

IJOS Blog
30. September 2023
- Datenschutz und Informationsfreiheit: Wie man Kindern diese komplexen Themen verständlich macht
- Bundestag stimmt dem Gesetzesentwurf zur Fachkräfteeinwanderung zu
- Brennpunkt-Webinar: “Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München und ihre Bedeutung für die Kinder- und Jugendhilfe”
- Bundesrat beschließt Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
- Bundesrat hat dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt
IJOS-Webinare
Unsere hochaktuellen Webinare sind grundsätzlich auf ein brandaktuelles Spezialthema ausgerichtet und haben eine hohe Praxisrelevanz.
In der Regel im 90-minütigen Format, behandeln die Webinare aktuelle Fragestellungen in kompakter Form, zu Themen wie Recht, Finanzierung, Datenschutz oder Pädagogik. Wir erweitern den Katalog stetig, sodass Sie immer auf neue und aktuelle Webinare zugreifen können.
Nehmen Sie teil:
Ohne großen Zeitaufwand, mit geringen Kosten und vor allem vom eigenen Schreibtisch aus.
Als Premium-Mitglied erhalten Sie einen besonderen Service
Mehr als 500 Mitgliedseinrichtungen bundesweit können sich nicht irren. Mit unserer Premium-Mitgliedschaft bieten wir ausgewählte Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die wir unseren Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung stellen. Über die Premium-Mitgliedschaft sind Jugendhilfeeinrichtungen wechselseitig miteinander verbunden. Mit jedem neuem Mitglied sind wir in der Lage, unser Leistungsangebot weiter auszubauen.
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Arbeitssicherheit, Brandschutz und Betriebsmedizin
Beauftragen Sie ganz einfach uns für die Arbeitssicherheit, Brandschutz und Betriebsmedizin in Ihrem Unternehmen. Wir machen das für Sie.
Jetzt als Sozialunternehmer*in durchstarten!
Wenn Sie sich in der Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe selbständig machen wollen, sind Sie bei uns sehr gut aufgehoben. Ganz gleich ob es z.B. um die Gründung einer Kleinsteinrichtung, eines Kinderhauses oder einer mehrgruppigen Einrichtung geht. Wir haben fast 150 Gründungen in der gesamten Bundesrepublik erfolgreich begleitet und erhalten von unseren Mandanten erstklassige Bewertungen. Für Gründerinnen und Gründer bieten wir wöchentlich ein Gratis Webinar zum Thema Existenzgründung an. Hier geht es direkt zur Buchung.

Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Wir müssen uns wohl ernsthafte Sorgen machen. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trifft insbesondere kleine Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Und zwar besonders hart.
Nur die wenigsten Leistungserbringer haben zum Beispiel einen Datenschutzbeauftragten. Dabei müssen alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unabhängig von der Mitarbeitendenzahl einen Datenschutzbeauftragten vorhalten, weil sie grundsätzlich besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten. Dieser Sachverhalt ist bei vielen Trägern nicht bekannt. Eigentlich ein alter Hut… Hohe Bußgelder drohen.
Hinzu kommt der weit verbreitete Irrglaube, dass Datenschutzkosten allein von den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu tragen sind. Das ist falsch. Es besteht ein Refinanzierungsanspruch.
Die Kosten sind vom Öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen der Entgeltfinanzierung vollständig zu tragen.
Sie wollen den Datenschutz lieber vollständig in professionelle Hände legen? Gerne stehen wir Ihnen als externe Datenschutzbeauftragte zur Seite.
Gegen eine monatliche Bestellungsgebühr in Höhe von 149 € zzgl. MwSt. übernimmt ein TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter aus unserem Team für Ihr Unternehmen das Amt des Datenschutzbeauftragten.

Hinweisgeberschutz
Wir stellen Ihnen ein Hinweisgebersystem als Software zur Verfügung, mit dem Sie die Pflichten des HinSchG einfach umsetzen können.
Die monatlichen Kosten betragen lediglich 29 €. Der Vertrag ist monatlich kündbar.
Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern müssen sich mit der neuen Rechtslage auseinandersetzen. Es wird erwartet, dass das Gesetz einen Monat nach seiner Verkündung, voraussichtlich Mitte Juni 2023, in Kraft treten wird. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern wird es eine “Schonfrist” bis zum 17. Dezember 2023 geben, um die Bestimmungen umzusetzen. Da die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes komplex ist, sollten entsprechende Vorbereitungen rechtzeitig getroffen werden. Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern müssen unverzüglich handeln, da das Gesetz für sie unmittelbar nach Inkrafttreten gelten wird.
Fortbildungen & Seminare
In der Kinder- und Jugendhilfe sind Datenschutzverletzungen bedauerlicherweise ein häufig anzutreffendes Phänomen. Angesichts der Sensibilität dieses Bereichs können solche Verstöße gravierende Auswirkungen haben.
Das Verwaltungsgericht München hat eine wichtige Entscheidung zu den Entgeltbestandteilen in der Kinder- und Jugendhilfe getroffen. Das allgemeine und spezifische Unternehmerrisiko, Rechtsberatungskosten sowie Fremdkapitalzinsen können dadurch im Rahmen der Entgeltverhandlungen anerkannt werden.
Neu: Online-Veranstaltung als Stream: Lernen Sie das Entgeltspiel zu spielen. Es gibt für jeden Menschen ganz unterschiedliche Möglichkeiten, ernsten beruflichen Herausforderungen zu begegnen. Das gilt insbesondere für den Prozess der Vereinbarung von Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung gegenüber dem zuständigen Jugendamt.