Datenschutz für Einrichtungen und Dienste
Beauftragen Sie ganz einfach uns als externen Datenschutzbeauftragten. Wir machen das für Sie.
Gegen eine monatliche Bestellungsgebühr in Höhe von 149 € zzgl. MwSt. übernimmt ein TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter aus unserem Team für Ihr Unternehmen das Amt des gesetzlich geforderten Datenschutzbeauftragten.
Unser "Rundum-sorglos-Paket" (inklusive individueller Datenschutzdokumentation, Software, Löschkonzept sowie weiteren wichtigen DSGVO-konformen Vordrucken und Formularen) wird Ihnen gefallen.
Sie schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe. Wir kennen uns nicht nur mit dem allgemeinen Datenschutz bestens aus, sondern sind auch als langjährige Experten in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe die richtigen Ansprechpartner im Bereich Sozialdatenschutz.
Wichtig: Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten sind entgeltrelevant und müssen im Rahmen der zu vereinbarenden Entgeltsätze vom Öffentlichen Träger refinanziert werden.
Alle Vorteile unseres Angebotes auf einen Blick:
- 149 EUR monatlich zzgl. MwSt.
- Persönlicher Datenschutzbeauftragter
- Datenschutz-Management-Software
- Schulungen für Mitarbeiter*innen
- ggf. finanzierbar über den Öffentlichen Träger je nach Leistungsbereich (SGB VIII und SGB XII)
- kein interner Fortbildungsaufwand
- keine zusätzlichen internen Kosten
- keine Bindung interner Ressourcen
- keine Interessenkonflikte
- fundiertes IJOS Fachwissen
- Risikominimierung
- kein besonderer Kündigungsschutz (interne Datenschutzbeauftragte haben einen solchen!)
- datenschutzrechtlich immer auf der Höhe der Zeit
- kostenfreie Webinare zum Thema Datenschutz für alle Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen.

- Datenschutz-Dashboard
- Verarbeitungsverzeichnis
- Technische und organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
- Verarbeitungstätigkeiten: Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer/Auftraggeber) und Datenverantwortliche
- Datenschutzfolgenabschätzung (Risikobewertung nach DSGVO)
- Dokumentenverwaltung zur Verwaltung Ihrer Dokumente und Dateien (z. B. Auftragsverarbeitungsverträge, Informationen für Betroffene)
- Aufgabensystem und Checklisten
- Dokumentation von Datenschutzverletzungen
- Dokumentation von Betroffenenanfragen
- Whistleblower-Meldeportal (Hinweisgeberschutzsystem)
- Schulungssystem für Mitarbeitende (mit Test und Zertifkatbereitstellung)
- Dokumentation von Schulungen und Belehrungen für alle Mitarbeitende
- PDF-Export
Unser Datenschutzmanagementsystems (DSM) können Sie auch mieten, ohne dass Sie uns als Datenschutzbeauftragten mandatieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Teile unserer Datenschutzberatungsleistungen sind förderfähig. Einen Zuschuss können Sie für Ihr Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Gerne unterstützen wir Sie bei einer Beantragung von Fördermitteln.
Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch in Sachen Datenschutz zur Verfügung.
Falls Sie ein Angebot möchten,
Handeln Sie jetzt und sichern Sie Ihr Unternehmen ab:
Jetzt das Komplettpaket direkt hier buchen.
Unsere Aktivitäten im Datenschutz (Praxisbeispiele):
08.12.2022:
Anpassung des Verarbeitungsverzeichnisses bezüglich der Verarbeitungstätigkeit "Erweitertes Führungszeugnis bei Beschäftigten" und Erstellung eines Musters für alle Datenschutzkunden.
03.12.2022:
Datenschutzrechtlich relevante Anpassung des Verarbeitungsverzeichnisses bezüglich der Verarbeitungstätigkeit "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)" aufgrund des neuen eAU-Verfahrens, weches für Arbeitgeber zwingend ab dem 01.10.2023 anzuwenden ist.
02.12.2022:
Beratung zur Erstellung eines Datenschutzkonzeptes für Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen, inklusive Erstellung eines Löschkonzeptes.
01.12.2022:
Ein Jugendamt hat unserem Mandanten ein unverschlüsseltes E-Mail mit Klienteninformationen (u.a. Gesundheitsdaten und Informationen zur ethnischen Herkunft) zugesandt. Beratung des Mandanten zum Umgang mit der Datenschutzverletzung durch das Jugendamt. Erstellung eines Anschreibens an Jugendamt und Aufsichtsbehörde.
15.12.2022:
Bearbeitung einer Datenschutzverletzung durch Mandanten (irrtümlicher Versand von E-Mails und Verwechslung von cc und bcc). Bewertung der Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde. Erstellung eines Reports zur Datensschutzverletzung für den Mandanten. Begleitung des Mandanten bezüglich der gemäß § 33 DSGVO vorzunehmenden Meldung an die Aufsichtsbehörde.
30.10.2022:
Bearbeitung einer Datenschutzverletzung durch Mandanten (irrtümlicher Versand von Klientendaten an einen falschen E-Mail-Empfänger). Bewertung der Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde. Erstellung eines Reports zur Datensschutzverletzung für den Mandanten.
15.10.2022:
Umfangreiche Erarbeitung von Verarbeitungstätigkeiten (Verarbeitungsverzeichnis) für Tätigkeiten von Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen. Erstellung von Vorlagen für den Mandanten und Einarbeitung in das Datenschutzmanagementsystem des Kunden.
01.09.2022 bis heute:
Bearbeitung zahlreicher (!) Anfragen von Mandanten aufgrund von kostenpflichtigen Abmahnungen aufgrund einer nicht datenschutzkonformen Verwendung von Google Fonts. In allen Fällen erfolgte eine Erstellung eines Reports zur Datensschutzverletzung zur Absicherung für den Mandanten. Alle Reports wurden im DMS hinterlegt und stehen den Kunden jederzeit zur Einsicht zur Verfügung.
15.08.2022:
Überprüfung der Webseiten unserer Mandanten, ob beim Besuch der Webseite Schriftarten von Google nachgeladen werden. Bei Positivbefund erfolgte jeweils eine Information an Mandanten.